Eine kieferorthopädische Behandlung darf erst in der zweiten Phase des Wechselgebisses begonnen werden, um lange Behandlungszeiten zu vermeiden. In dieser Zeit brechen die bleibenden Seitenzähne durch und das Wachstum bei Kieferfehlstellungen kann man gut beeinflussen.

Eine Frühbehandlung ist aber bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen indiziert.

Die Frühbehandlung muss nach eineinhalb Jahren abgeschlossen werden. Bei der regulären Behandlung haben die gesetzlichen Krankenkassen die Obergrenze bei vier Jahren gesetzt wobei eine Verlängerung der Behandlung oder Veränderung des Therapieplanes bei manchen Patienten vorkommen kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur ab einem bestimmten Schwergrad. Die Zahn- und Kieferfehlstellungen sind in fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, sodass die Kasse erst ab Stufe 3 zahlt.